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Der spannende Parcours zu neuen Kulturgesetzen
Das war der Anfang: In die neu geschriebene Bundesverfassung 2000 schmuggelten kluge Menschen einen Kulturartikel, den das Volk schon zweimal als Separatum zurückgewiesen hatte (1986, 1994). Artikel 69 bestätigt, für den Kulturbereich seien «die Kantone zuständig»; der Bund k ö n n e aber kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Diese Architektur gründet in den realen Verhältnissen: Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia geben jährlich etwa 200 Millionen Franken für Kultur aus; die Kantone etwa 800 Millionen, die Gemeinden 900 Millionen. Nach mehreren Anläufen legte der Bundesrat im Sommer 2007 drei Gesetzesentwürfe vor, die jetzt auf dem langen Weg durch das Parlament sind.

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